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Wie funktioniert die Mehrwertsteuer (MwSt.)

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

Die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer meinen oft dasselbe und werden daher als Synonyme gebraucht.

Gleichbedeutend mit der Mehrwertsteuer (MwSt.) wird in Deutschland auch der Begriff der Umsatzsteuer (USt.) verwendet.

Die Umsatzsteuer ist allgemein eine Steuer, welche beim Handel mit Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als eine spezielle Form der Umsatzsteuer gibt es in Deutschland sowie auch den anderen Ländern der Eurozone und weiteren Ländern eine Mehrwertsteuer, bei der nur der entstandene Mehrwert in der Wertschöpfunkskette der Umsatzsteuer unterliegt.

Dies bedeutet, dass Unternehmen beim Einkauf von Waren die vom Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als so genannte Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld in Abzug bringen können. Somit wird durch die Umsatzsteuer in der Eurozone also nur der Mehrwert besteuert, den eine Ware oder Dienstleistung durch das jeweilige Unternehmen erfährt. Aus diesem Grunde hat sich hierfür die Begrifflichkeit der Mehrwertsteuer für die Umsatzsteuer etabliert.

Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union ist also eine Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bzw. eine nicht-kumulative Allphasennettoumsatzsteuer.

Beispiel

Ein Beispiel verdeutlicht den Sachverhalt der Mehrwertsteuer: Ein Rohstofflieferant verkauft an einen Produzenten einen Rohstoff für 1.000 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, also zuzüglich 190 Euro. Der Rohstofflieferant erhält diese 190 Euro von seinem Kunden, dem Produzenten, und muss sie ans Finanzamt abführen.

Der Produzent stellt aus den eingekauften Rohstoffen Waren her, die er später für 3.000 Euro netto an Endverbraucher verkauft; wobei wiederum 19 Prozent Umsatzsteuer in Höhe von 570 Euro anfallen, welche er auf den Preis aufschlägt und von den Endverbrauchern erhält.

An das Finanzamt abführen muss der Produzent jedoch nur die Differenz zwischen der an seine Kunden in Rechnung gestellten Umsatzsteuer von 570 Euro und der von seinem Lieferanten berechneten Steuer von 190 Euro. Der Produzent hat in diesem Beispiel also eine Umsatzsteuerschuld von 570 - 190 = 380 Euro zu begleichen, da nur der durch ihn entstandene Mehrwert der Ware im Rahmen der als Mehrwertsteuer gestalteten Umsatzsteuer steuerlich relevant ist.

Insgesamt wurden aber dennoch 570 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, nämlich 190 Euro durch den Rohstofflieferanten und 380 Euro durch den Produzenten der daraus hergestellten Waren. Letztlich bezahlt wird die Mehrwertsteuer aber komplett durch den Endverbraucher, denn er kauft die Waren für 3.570 Euro und kann keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

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Steuer - Zahlungsverkehr - Konsum