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Geliehenes Geld – Kredite und Darlehen

Kredit von privat

Von "Kredit von privat" oder Privatkredit spricht man, wenn sich eine Privatperson von einer anderen Geld leiht. Eine solche private Geldleihe ist zwar meist günstiger als über die Bank, dafür aber ungleich riskanter. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Von gesetzlicher Seite her spricht nichts dagegen, dass sich Privatpersonen untereinander Geld leihen. Privat gewährte Kredite dürfen sogar relativ frei gestaltet werden (mehr zu Einschränkungen im folgenden Abschnitt). Bei aufkommendem Finanzierungsbedarf wenden sich viele Leute daher lieber erst einmal an Freunde und Verwandte als an die Bank.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Kredite von privat basieren vor allem auf gegenseitigem Vertrauen und Wohlwollen; die Gewinnabsicht spielt eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt. Entsprechend lassen sich günstigere Zinsen vereinbaren als bei der Bank, die Tilgung kann flexibel gehandhabt werden. Der Kredit wird nicht der Schufa gemeldet, und auch mit der Absicherung nimmt man es oft nicht so genau – was allerdings direkt zu den Nachteilen führt.

Denn gegenseitiges Vertrauen ist eine Sache; Zahlungsfähigkeit und manchmal auch Zahlungswillen und Durchhaltevermögen stehen auf einem anderen Blatt. Da beim Geld der Spaß bekanntlich aufhört, und ein Privatkredit nicht den Schutz eines Verbraucherkredits genießt, ist es unbedingt ratsam, sich auch bei einer Geldleihe unter Freunden und Verwandten zumindest grundlegend abzusichern – und umso mehr, je höher die Kreditsumme. Das ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern schafft im Gegenteil Klarheit und damit Vertrauen.

Für einen Kredit von privat sollte daher immer ein Vertrag aufgesetzt werden, in dem die Details des Kredits schriftlich fixiert werden. Dazu gehören mindestens:

  • die Angabe des Kreditgebers und Kreditnehmers
  • die Kreditsumme
  • das Datum der Auszahlung (samt Bestätigung, dass die Auszahlung erfolgt ist)
  • der Zinssatz, und wie und wann die Zinsen zu zahlen sind.
  • die vereinbarte Tilgungsweise, wie also die Kreditsumme zurückzuzahlen ist, z.B. in festen Raten am Monatsende, oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • die Laufzeit bzw. das Datum der Fälligkeit, denn andernfalls kann ein Kredit von privat jederzeit von jedem Beteiligten gekündigt werden, woraufhin der Kreditnehmer den kompletten Kreditbetrag samt Zinsen innerhab von drei Monaten zurück zahlen müsste (§ 488 BGB).
  • und natürlich die Unterschriften der Vertragspartner.

Gerade bei größeren privaten Krediten bzw. Darlehen ist es darüber hinaus sinnvoll, Vereinbarungen über Verzugszinsen für den Fall eines Zahlungsverzugs zu treffen, und Sicherheiten in einer dem Kredit angemessenen Höhe zu vereinbaren. Es hat gute Gründe, weshalb die Bank Bonitätsprüfungen durchführt und Sicherheiten fordert; auch als privater Kreditgeber kann und sollte man sich absichern.

Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, wie ein Kredit von privat ausgestaltet werden kann, und worauf Sie bei den Zinsen achten müssen.

Lesen Sie weiter: Kredit von privat – Zinsen und Ausgestaltung


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Kredit - Darlehen - Finanzierung - Effektivzins