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Gewerbesteuer berechnen

Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen

Bei der Gewerbesteuer gibt es für einige Betriebsformen Freibeträge. Am günstigsten schneiden Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften ab. Sie können die Gewerbesteuer zusätzlich auf die Einkommensteuer anrechnen.

Mit der Gewerbesteuer wird die Ertragskraft von Gewerbebetrieben besteuert. Die Bemessungsgrundlage zur Festlegung der Gewerbesteuer ist deshalb der Gewerbeertrag, d.h. der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsrecht.

Für einige Rechtsformen (Betriebsformen) gelten dabei Freibeträge. Ein gewisser Gewerbeertrag bleibt also steuerfrei, was die Steuerlast erheblich senken kann.

In erster Linie werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften entlastet: Sie haben bei der Gewerbesteuer einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro zur Verfügung. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG gibt es hingegen keinen Freibetrag. Weitere juristische Personen des privaten bzw. öffentlichen Rechts, wie etwa Vereine, haben einen gesonderten Freibetrag von jährlich 5.000 Euro.

Freiberufler zahlen prinzipiell keine Gewerbesteuer. Es sei denn allerdings, sie organisieren sich in einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH zwecks Haftungsbeschränkung. Dann unterliegt die Kapitalgesellschaft selbst der Gewerbesteuer.

Zusätzlich zum Freibetrag können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften die Gewerbesteuer auf ihre tarifliche Einkommensteuer anrechnen. Dabei dürfen sie seit 2008 das bis zu 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags von der Einkommensteuer abziehen, soweit sie sich aus den Einkünften aus dem betreffenden Gewerbebetrieb ergibt. Das heißt in der Praxis: Die Gewerbesteuer verursacht Einzelunternehmern und Personengesellschaften bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent tatsächlich keine zusätzliche Steuerlast.

Beispiel

Herr Förebild ist Handwerksmeister und Inhaber eines größeren Meisterbetriebs in Münster, Hessen. Nun möchte Herr Förebild wissen, wie hoch die Gewerbesteuer für das Steuerjahr 2012 ausfällt.

Der Betrieb läuft gut: Im betreffenden Steuerjahr hat der Betrieb nach Einkommensteuerrecht einen Gewinn von 79.850 Euro eingebracht. Hinzurechnungen oder Kürzungen sind keine zu berücksichtigen.

Die Stadt Münster hat den Hebesatz der Gewerbesteuer für 2012 auf 380 % festgelegt. Für Herrn Förebild ist das ganz praktisch, denn das ist genau die Höhe, die er als Einzelunternehmer auf seine Einkommensteuer anrechnen kann.

Welche Gewerbesteuer fällt nach Gewerbeertrag, Freibetrag und Hebesatz für das Steuerjahr 2012 an? Wieviel Gewerbesteuer kann Herr Förebild damit als Einzelunternehmer für 2012 auf die tarifliche Einkommensteuer (soweit sie auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt) anrechnen?

Berechnung

So berechnen Sie dieses Beispiel mit dem Gewerbesteuer-Rechner:

  • Gewerbeertrag: 79.850 Euro
  • Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro
  • Kürzungsbetrag: 0,00 Euro
  • Rechtsform (Freibetrag): Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (24.500 Euro) markieren
  • Hebesatz der Gemeinde: 380 %
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

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(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Gewerbesteuer und Hebesatz am Beispiel einer GmbH


ÜBERSICHT

Beispiele zum Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen

Gewerbesteuer und Hebesatz am Beispiel einer GmbH

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Rechner zur Gewerbesteuer

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Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.

Gewerbesteuer-Rechner


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Einkommen - Steuer