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Finanztipps für den Urlaub

Zoll – Was ist an Urlaubsmitbringseln erlaubt, was nicht?

Der Urlaub neigt sich gen Ende, Sie packen die Koffer für die Rückreise. Mit dabei: Souvenirs, Andenken an den schönen Urlaub in fernen Ländern, und Mitbringsel für die Daheimgebliebenen. Aber Vorsicht – nicht alles, was gefällt, ist erlaubt. Damit Sie bei der Einreise keine Schwierigkeiten bekommen, hier die wichtigsten Zollbestimmungen.

Denn während für die meisten Mitbringsel lediglich Freigrenzen zu beachten sind, dürfen einige "Souvenirs" nur unter strengen Auflagen oder sogar überhaupt nicht mit nach Deutschland gebracht werden.

Artengeschützte Tiere und Pflanzen

Artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon, sowie Produkte, die Teile davon enthalten, dürfen nur mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Genehmigung durch den Zoll einreisen – egal, ob Sie aus einem EU-Land oder von außerhalb der EU. Natürlich würde heute niemand mehr Elfenbeinschnitzereien und Elefantenfuß-Papierkörbe mit aus dem Urlaub bringen.

Aber nicht bei allen Andenken ist dies so offensichtlich. So fallen auch Taschen aus Schlangenleder, Korallenschmuck, sowie Schmuck aus manchen Muscheln, Schnecken und Schildpatt (von Meeresschildkröten) unter die Einfuhrbeschränkung. Nicht ohne weiteres durch den Zoll kommen auch Wildformen vieler Pflanzen, wie Orchideen (die gerade in Südostasien gerne als Urlaubsmitbringsel verkauft werden), und einige traditionelle asiatische Heilmittel.

Fehlen die nötigen Papiere bei der Rückreise, kann der Zoll artengeschützte Souvenirs beschlagnahmen. Eventuell droht sogar eine Geldstrafe – und der Schaden an der Natur ist nicht rückgängig zu machen. Besser also vorher informieren: Auf der Zoll-Webseite "Artenschutz im Urlaub" beispielsweise finden Sie detaillierte Infos über geschützte Arten nebst Produkten, die in Urlaubsländern als Souvenirs angeboten werden.

Gesundheit für Tiere und Pflanzen

Aber auch nicht artengeschützte Tiere und Pflanzen unterliegen Zollbestimmungen. Diese zielen u.a. darauf, keine ansteckenden Krankheiten einzuschleppen.

So brauchen Hunde und Katzen für Reisen innerhalb der EU einen EU-Heimtierausweis, Tätowierung oder Mikrochip und einen gültigen Tollwutimpfschutz. Erstimpfungen müssen mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Für die Mitnahme aus Nicht-EU-Ländern ist zusätzlich eine amtliche Veterinärbescheinigung erforderlich. Tiere aus Tollwut-unsicheren Ländern, wie Türkei und Tunesien, müssen zusätzlich auf Tollwut getestet werden und anschließend (vor der Einreise) drei Monate in Quarantäne.

Bitte berücksichtigen Sie diese Zollbestimmungen auch bei niedlichen Hotelkätzchen und Streunern, die Ihnen im Urlaub ans Herz gewachsen sind. Andernfalls können die Tiere vom Zoll beschlagnahmt werden.

Für Vögel, einschließlich Ziervögeln, gelten eigene Einfuhrbestimmungen. Hier braucht der Zoll eine amtstierärztliche Bescheinigung, die Mitnahme nach Deutschland ist nur aus bestimmten Ländern möglich. Auch für tierische Lebensmittel, insbesondere Fleisch, aus Ländern außerhalb der EU, benötigen Sie am Zoll eine extra Gesundheitsbescheinigung.

Selbst Pflanzen unterliegen Einfuhrbeschränkungen, denn auch sie können Pathogene mitbringen. Unabhängig vom Artenschutz verlangt der Zoll deshalb für alle pflanzlichen Urlaubsmitbringsel (einschließlich Teilen davon, wie Früchten) aus Afrika, Amerika, Australien und Asien ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis.

All diese Dokumente erhalten Sie in der Regel nicht beim Straßenhändler an der Ecke. Unsere Empfehlung deshalb: Weichen Sie im Zweifel lieber auf andere Urlaubsouvenirs aus, die auch ohne größere Zollformalitäten sicher zuhause ankommen.

Lesen Sie weiter: Vor der Reise: Wohnung auf den Urlaub vorbereiten


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