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Finanztipps für den Urlaub

Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe

Planen Sie einen Urlaub in heißen oder tropischen Ländern, brauchen Sie eventuell Reiseimpfungen oder Malaria-Prophylaxe. Im Gegensatz zur Reiseapotheke übernehmen viele Krankenkassen die Kosten, zumindest anteilig.

Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe bieten Ihnen vor allem in heißen und tropischen Ländern Schutz vor exotischen Infektionskrankheiten. Ein passender Impf- und Prophylaxeschutz ist sehr zu empfehlen. In manchen Ländern sind Reiseimpfungen sogar Voraussetzung dafür, überhaupt einreisen zu dürfen.

Ob und welche Impfempfehlungen für Ihr Urlaubsland gelten, erfahren Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Eingehende Beratung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, bei exotischeren Reisezielen von einem Reise- oder Tropenmediziner.

Wer zahlt?

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen Reiseimpfungen sowie Malaria-Prophylaxe für Urlaubsreisen auf freiwilliger Basis – mitunter nur bis zu einer gewissen Jahreshöchstsumme, oft aber auch in vollem Umfang.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Reiseimpfungen und Prophylaxe den landesspezifischen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes folgen und von einem Vertragsarzt oder vom Gesundheitsamt bzw. in einem Reisemedizinischen Zentrum durchgeführt werden.

Abhängig von Krankenkasse und Bundesland werden Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe teils direkt über die Versicherungskarte abgerechnet. Andernfalls erhalten Sie ein Privatrezept und eine Privatrechnung, die Sie zwar zunächst selbst zahlen, anschließend aber bei der Krankenkasse einreichen können, die Ihnen dann nachträglich die Kosten erstattet. Nach welcher Modalität Ihre Kasse verfährt, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.

Wichtig: Bei einer Privatrechnung kann Ihr Arzt mehr als den einfachen Gebührensatz der Gebührenordnung für Ärzte anrechnen. Klären Sie deshalb vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob sie den höheren Gebührensatz zahlt. Für die Kostenübernahme muss außerdem das Reiseland auf Privatrechnung und Privatrezept vermerkt sein (s.o.).

Bei den privaten Krankenkassen sieht es etwas dürftiger aus: Einige erstatten Reiseimpfungen und Malaria-Prophylaxe abhängig vom gewählten Tarif, viele aber gar nicht. Beihilfeberechtigte privat Krankenversicherte können sich die Reiseimpfungen ggf. anteilig von der Beihilfe erstatten lassen.

Frühzeitig impfen lassen

Unsere Empfehlung: Klären Sie rechtzeitig vor dem Urlaub mit Ihrer Krankenkasse ab, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und für welche Reiseimpfungen und Prophylaxe sie aufkommt.

Beachten Sie dabei auch, dass manche Impfungen in mehreren Dosen verabreicht werden müssen, bis ein genügender Impfschutz aufgebaut ist, der wiederum in manchen Ländern Voraussetzung für die Einreise ist. Das kann einige Wochen dauern. Vorsicht deshalb beim Buchen von Last-Minute-Reisen in exotischere Länder – schauen Sie vorher nach den Einreisebestimmungen.

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