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Finanztipps für Familien mit Kindern

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Ob ins Kino oder in die Disko: Wenn Kinder und Jugendliche abends ausgehen, haben sie mit zunehmendem Alter ganz andere Vorstellungen von einer angemessenen Heimkehrzeit als ihre Eltern. Wie Eltern damit umgehen können, und welche gesetzlichen Regelungen es zu diesem Thema gibt, erfahren Sie hier.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen zunächst immer die Erlaubnis ihrer Eltern, wenn sie abends alleine ausgehen wollen. Auch mit Erlaubnis ist die Frage, wann der Nachwuchs wieder zuhause sein sollte, jedoch Gegenstand regelmäßiger Diskussionen. Besonders Jugendlichen kann es eigentlich nicht lang genug sein (zumal die Freunde grundsätzlich länger ausgehen dürfen). Als Eltern hingegen sorgt man sich um die Kinder, trägt Verantwortung, und hat natürlich auch Sorge- und Aufsichtspflicht inne. Wo also den Zapfenstreich setzen?

Jugendschutzgesetz: Gewisse Zeitlimits beim Ausgehen

Einige klare Zeitlimits gibt das Jugendschutzgesetz vor. So dürfen Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern ins Kino oder andere öffentliche Filmveranstaltungen. Kinder ab 6 Jahren dürfen auch ohne die Eltern, aber maximal bis 20 Uhr. Für Jugendliche ab 14 Jahren liegt das Limit bei 22 Uhr, ab 16 Jahren bei 24 Uhr. Ab 18 Jahren gibt es (zumindest von gesetzlicher Seite) kein Ausgehlimit mehr.

Anders sieht es aus, wenn die Kinder in die Disko oder auf andere Tanzveranstaltungen wollen. Hierhin dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder anderer aufsichtsverpflichteter Personen ausgehen. Erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche auch allein in die Disko, bis maximal 24 Uhr. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die einen künstlerischen Hintergrund haben (wie Konzerte), oder die im Umfeld der Jugendhilfe ausgerichtet werden. Hier dürfen Jugendliche schon ab 14 Jahren bis Mitternacht bleiben. Mit dem 18. Geburtstag fällt dann wiederum das gesetzliche Zeitlimit.

In Fastfood-Restaurants und anderen Gaststätten dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne elterliche Begleitung bis 23 Uhr aufhalten, sofern sie dort etwas essen oder trinken. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist um 24 Uhr Schluss. Ausnahme: Sind die Kinder auf Reisen, etwa im Schullandheim, gilt die Beschränkung nicht.

Der Situation angepasst

Damit gibt das Jugendschutzgesetz schon einige wichtige Ausgeh-Zeitlimits vor. Wann die Kinder dann allerdings tatsächlich auch zuhause sein sollten, und wie es sich bei allen anderen Gelegenheiten verhält, beispielsweise auf Partys oder wenn die Kinder einfach nur mit Freunden zusammen sind, liegt letztlich im elterlichen Ermessen – und in guter Absprache.

Möchten Ihre Kinder abends ausgehen, versuchen Sie, gemeinsam ein Zeitlimit zu finden. Natürlich müssen Eltern ihren Kindern auch beim Ausgehen Grenzen setzen. Diese dürfen aber ruhig der Situation angepasst sein: Ist am nächsten Tag Schule, oder sind Ferien? Wohin will das Kind, und mit welchen Leuten will es ausgehen? Gerade beim Thema Ausgehen können Sie es Ihrem Kind und auch sich selbst etwas leichter machen, indem Sie Zeitlimits nicht zu starr ansetzen. Erwarten Sie keine minutiöse Pünktlichkeit; Jugendliche schauen auf einer Party nicht dauernd auf die Uhr. Trotzdem müssen Eltern meist einiges aushalten, wenn der Nachwuchs anfängt, alleine auszugehen, denn natürlich macht man sich Sorgen, wenn die Kinder sich verspäten.

Was tun, wenn Kinder sich beim Ausgehen nicht an die Abmachungen halten?

Halten sich Kinder und Jugendliche beim Ausgehen nicht an abgesprochene Zeitlimits, bewahren Sie Ruhe. Das ist normal – denken Sie an die Zeit, als Sie selbst jung waren. Sagen Sie ihren Kindern aber ruhig auch, dass Sie um ihre Sicherheit besorgt sind, wenn sie sich zu sehr verspäten. Sie können ausmachen, dass Sie Ihr Kind anrufen, wenn es nicht zur vereinbarten Zeit zuhause ist, oder es sogar abholen, wenn es sich beim Ausgehen zu sehr verspätet. Statt eine Strafe zu verhängen, zeigen Sie besser die logischen Konsequenzen auf: Kommt ein Jugendlicher erst um 3 Uhr nachts nach Hause, hat am nächsten Tag aber Schule, muss er da dann trotzdem durch.

Lesen Sie weiter: Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder


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