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Finanztipps für Familien mit Kindern

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wer seinen Lebensunterhalt – oder den der Familie samt Kindern – nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, erhält vom Staat eine finanzielle Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch bekannt als Hartz IV.

Arbeitslosengeld II ist eine staatliche Sozialleistung. Sie soll den finanziellen Mindestbedarf zum Leben sicherzustellen, wenn dieser nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann. ALG II hilft Betroffenen, sich zeitweilig finanziell über Wasser zu halten, bis neue Arbeit gefunden ist. Gerade für Familien kann das existenziell sein, denn hier hängen die Kinder mit vom elterlichen Einkommen ab.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67, die ihren Lebensunterhalt (oder den ihrer Familie) nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können – zum Beispiel weil sie längere Zeit arbeitslos sind und kein Arbeitslosengeld I mehr erhalten, oder weil das Einkommen trotz Erwerbstätigkeit nicht ausreicht. Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben außerdem Angehörige im gleichen Haushalt, also auch Kinder.

Beim Arbeitslosengeld II gelten feste Regelsätze, die jährlich angepasst werden. So erhalten erwachsene Singles ab Januar 2021 bis zu 446 Euro, erwachsene Eheleute jeweils bis zu 401 Euro, und Kinder und Jugendliche bis zu 373 Euro im Monat. Kinder unter 15 Jahren erhalten statt Hartz IV Sozialgeld, das aber denselben Regelsätzen folgt.

Da die Regelsätze des ALG II nur den Mindestbedarf zum täglichen Leben sichern sollen, werden bei Bedarf auch weitere Kosten übernommen, zum Beispiel Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Verschiedene Personengruppen wie Alleinerziehende und Frauen in der Schwangerschaft können außerdem Mehrbedarf geltend machen (und haben damit effektiv einen höheren ALG II Betrag zur Verfügung).

Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf das Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II ist eine nachrangige staatliche Leistung. Das heißt, Hartz IV zahlt der Staat nur, wenn und soweit alle anderen finanziellen Möglichkeiten erschöpft sind. Dazu zählen vor allem eigenes Einkommen und Vermögen, sowie das von Angehörigen, die vorrangig zur finanziellen Hilfeleistung verpflichtet sind. Jegliches eigene Einkommen wird entsprechend auch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das schließt auch Einkommen aus Vermögen (Zinsen, Mieteinkünfte) sowie Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld) ein.

Dabei bleiben jedoch diverse Freibeträge unangetastet, sowohl was Einkommen, als auch ggf. vorhandenes Vermögen betrifft. Wichtig gerade für Familien: Auch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung bleibt freigestellt, sofern sie eine angemessene Größe haben. Und Wohnkosten werden dann auch für das Wohneigentum übernommen.

Voraussetzung dafür, das Arbeitslosengeld II in voller Höhe zu erhalten, ist (wie beim Arbeitslosengeld I) die intensive eigene Bemühung, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden, um sich ein angemessenes Einkommen zu sichern und so die Abhängigkeit vom Arbeitslosengeld wieder zu beenden. Dabei können Sie auf die Hilfe der Arbeitsagenturen zurückgreifen. Da Hartz IV Empfänger jedoch praktisch jede Arbeit annehmen müssen, die die Arbeitsagenturen ihnen anbieten, lohnt es sich, selbst aktiv (weiter) zu suchen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, können zusätzlich die Leistungen für Bildung und Teilhabe (das "Bildungspaket") erhalten. Damit bezuschusst der Staat unter anderem Klassenfahrten, Schulessen und Schulbustickets, aber auch Vereinsmitgliedschaften und andere Freizeitaktivitäten rund um Spiel, Sport, Kultur und Geselligkeit.

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

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Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

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Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

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Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

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Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige