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Wissenswertes zur Fondsanlage

Verwaltungsgebühr

Neben dem Ausgabeaufschlag fällt vor allem bei aktiv gemanagten Fonds eine Verwaltungs- oder Managementgebühr an.

Die Verwaltungsgebühr ist dabei eine prozentuale aufs Jahr bezogene Gebühr, die anhand des jeweiligen Werts der Fondsanlage erhoben wird.

Sofern eine Verwaltungsgebühr erhoben wird, wird diese meist kontinuierlich der Anlage entnommen und reduziert somit die Wertentwicklung ein wenig.

Übliche Verwaltungsgebühren betragen bis etwa 1,5 Prozent pro Jahr.

Da durch ein professionelles Fondsmanagement häufig überdurchschnittliche Renditen erzielt werden, ist eine geringe Verwaltungsgebühr gut zu verschmerzen.

Zu beachten ist, dass die Verwaltungsgebühr meist auch dann fällig wird, falls der Wert des Fonds rückläufig ist und somit Verluste erleidet.

Durch Wertzuwachs bzw. Kurssteigerungen kann die Verwaltungsgebühr jedoch meist schnell ausgeglichen werden.

Teilweise dient die Verwaltungsgebühr auch zur Deckung der Vertriebskosten des Fonds, wobei auch die depotführende Bank einen Anteil der Verwaltungsgebühr erhalten kann.

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