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Gesetzliche Einlagensicherung

Zunächst sind in Deutschland 100 Prozent der Einlagen eines jeden Bankkunden bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesichert.

Diese gesetzliche Einlagensicherung schützt die Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).

Der Schutzt bezieht sich dabei auf sämtliche Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen des Anlagers lautende Sparbriefe.

Die bis Mitte 2009 bestehende gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 90 Prozent bis zu einer Einlagenhöhe von 20.000 Euro wurde in den Jahren 2009 und 2010 stufenweise auf 100.000 Euro aufgestockt.

Für Einlagen, die über die Grenze von 100.000 Euro hinaus gehen, kommt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Höhe der so genannten Sicherungsgrenze zu 100 Prozent auf, sofern die Bank darin Mitglied ist.

Zu beachten ist jedoch in jedem Fall, dass Anlagen wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate nicht geschützt sind.

Lesen Sie weiter: Einlagensicherungsfonds


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