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Entschädigung im Schadensfall

Der Einlagensicherungsfonds entschädigt im Schadensfall die Bankkunden direkt.

Sollte tatsächlich ein Schadensfall eintreten, indem ein dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenes Bankinstitut insolvent wird und nicht mehr gerettet werden können, so erhält der Bankkunde eine entsprechende Entschädigung durch den Sicherungsfonds für seine Einlagen.

Dazu muss zunächst der Entschädigungsfall durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt werden.

Daraufhin nimmt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken seine Tätigkeit auf, um die Bankkunden zu entschädigen.

Der Bankkunde wird also direkt durch den Einlagensicherungsfonds entschädigt, indem der Fonds anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auftritt.

Zu beachten ist, dass jedoch über den Einlagensicherungsfonds kein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht, was laut Aussage des Bankenverbands vor allem praktische Gründe hat und hilft, Kosten zu sparen.

Der Fonds hat jedoch seine Belastbarkeit in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt und betroffene Bankkunden immer zu 100 Prozent entschädigt.

Lesen Sie weiter: Finanzierung des Einlagensicherungsfonds


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