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Einkommensteuerberechnung

Einkommensteuer bei Einzelveranlagung

Die Einzelveranlagung zur Einkommensteuer ist die bei ledigen Steuerpflichtigen übliche Form der Veranlagung.

Ledige müssen in der Regel somit als Einzelperson die Einkommensteuer entrichten, wobei die so genannte Grundtabelle zur Anwendung kommt.

Beispiel

Frau Krämer aus Baden-Württemberg habe im Jahre 2007 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 22.800 Euro. Da Frau Krämer alleinstehend ist, unterliegt sie der Einzelveranlagung.

Wie hoch ist ihre Steuerbelastung durch die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer? Wie groß ist der prozentuale Anteil und die Grenzbelastung der zu zahlenden Steuer?

Berechnung

Zur Berechnung sind im Einkommensteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
  • Gegebene Werte wie folgt eingeben:
    • Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
      22800 Euro
    • Persönliche Verhältnisse:
      alleinstehend oder getrennte Veranlagung markieren
    • Kirchensteuer:
      8 % (Baden-Württemberg und Bayern) markieren
    • Jahr: 2007
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Einkommensteuerrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer


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Einkommensteuerrechner

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Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Arbeit - Steuer - Einkommen