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Kinderfreibetrag

Durch den Kinderfreibetrag bleibt ein bestimmter Geldbetrag bei der deutschen Einkommensteuer steuerfrei.

Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag dienen dazu, einen finanziellen Mindestbedarf von Kindern im elterlichen Einkommen steuerfrei zu stellen. Steuerpflichtige mit Kindern werden so finanziell entlastet. Dabei wird Kindergeld bereits im laufenden Jahr als staatliche Leistung gezahlt; der Kinderfreibetrag hingegen wird nach Ablauf des Jahres bei der Steuererklärung angerechnet.

In der Regel kann man nur entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Gewährt wird die Variante, die für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Dazu führt das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch. Wenn der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen eine Steuerersparnis über das bereits bezogene Kindergeld hinaus bewirkt, wird dieser Mehrbetrag erstattet. In diesem Fall führt der Kinderfreibetrag also zu einer zusätzlichen Verringerung des zu versteuernden Einkommens. Andernfalls bleibt es beim Kindergeld.

Der Kinderfreibetrag gilt auf Jahresbasis je Kind für die Eltern des Kindes. Bei Anpassungen des Steuertarifs oder um inflationsbedingte Preissteigerungen zu berücksichtigen, wird der Kinderfreibetrag von Zeit zu Zeit angepasst.

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus einem Kinderfreibetrag im engeren Sinn und einem Erziehungsfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammen. Der Erziehungsfreibetrag lag bis zum Jahr 2020 bei 2.640 Euro je Kind und wurde ab dem Jahr 2021 auf 2.928 Euro angehoben, was auch noch für das Jahr 2024 gilt. In den letzten Jahren gestiegen ist der Kinderfreibetrag im engeren Sinn; dieser liegt für das Jahr 2024 bei 6.612 Euro. Aus diesen beiden Einzel-Freibeträgen ergibt sich der für Eltern letztlich relevante Gesamt-Kinderfreibetrag. Dies erklärt, weshalb man teils unterschiedliche Werte für den Kinderfreibetrag findet.

Die folgende Tabelle nennt den jährlichen Gesamt-Kinderfreibetrag (inkl. Erziehungsfreibetrag) je Kind sowie die prozentuale Veränderung zum Vorjahr ab dem Jahr 1990.

Kinderfreibetrag inkl. Erziehungsfreibetrag je Kind bei der Einkommensteuer
Jahr Kinderfreibetrag inkl. Erziehungsfreibetrag Veränderung
zum Vorjahr
1990 3.024  DM   ( = 1.546,15  Euro)
1991 3.024  DM   ( = 1.546,15  Euro) 0,00 %
1992 4.104  DM   ( = 2.098,34  Euro) +35,71 %
1993 4.104  DM   ( = 2.098,34  Euro) 0,00 %
1994 4.104  DM   ( = 2.098,34  Euro) 0,00 %
1995 4.104  DM   ( = 2.098,34  Euro) 0,00 %
1996 6.264  DM   ( = 3.202,73  Euro) +52,63 %
1997 6.912  DM   ( = 3.534,05  Euro) +10,34 %
1998 6.912  DM   ( = 3.534,05  Euro) 0,00 %
1999 6.912  DM   ( = 3.534,05  Euro) 0,00 %
2000 9.936  DM   ( = 5.080,20  Euro) +43,75 %
2001 9.936  DM   ( = 5.080,20  Euro) 0,00 %
2002 5.808  Euro +14,33 %
2003 5.808  Euro 0,00 %
2004 5.808  Euro 0,00 %
2005 5.808  Euro 0,00 %
2006 5.808  Euro 0,00 %
2007 5.808  Euro 0,00 %
2008 5.808  Euro 0,00 %
2009 6.024  Euro +3,72 %
2010 7.008  Euro +16,33 %
2011 7.008  Euro 0,00 %
2012 7.008  Euro 0,00 %
2013 7.008  Euro 0,00 %
2014 7.008  Euro 0,00 %
2015 (rückwirkend) 7.152  Euro +2,05 %
2016 7.248  Euro +1,34 %
2017 7.356  Euro +1,49 %
2018 7.428  Euro +0,98 %
2019 7.620  Euro +2,58 %
2020 7.812  Euro +2,52 %
2021 8.388  Euro +7,37 %
2022 (rückwirkend) 8.548  Euro +1,91 %
2023 8.952  Euro +4,73 %
2024 (neu) 9.540  Euro +6,57 %

Bis zur Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 ist der Kinderfreibetrag in DM angegeben. Zur Orientierung steht der rechnerische Euro-Betrag in Klammern dahinter.


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