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Regelmäßiges Fondssparen

Worin besteht der Unterschied zwischen Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr?

Bei Investmentsfonds ist häufig von Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr die Rede. Worum handelt es sich dabei und worin liegen die Unterschiede?

Sowohl der Ausgabeaufschlag als auch die Verwaltungsgebühr kosten dem Anleger Geld. Gleichwohl wirken beide Gebühren auf völlig unterschiedliche Art und Weise.

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag, der auch Agio genannt wird, ist eine prozentuale Gebühr, die einmalig auf jeden Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Dies hat zur Folge, dass der vom Anleger investierte Betrag regelmäßig nicht in voller Höhe in den Fonds fließt.

Ausgabeaufschläge betragen üblicherweise bis etwa 6 Prozent. Manche Depotbanken bieten jedoch einen Rabatt an, so dass der Anleger oft nur einen Teil des Ausgabeaufschlags bezahlen muss.

Für die Berechnung des Ausgabeaufschlags sind zwei unterschiedliche Methoden üblich, denn je nach Fondsgesellschaft bezieht sich der Ausgabeaufschlag entweder auf den Netto- oder auf den Bruttoanlagebetrag.

Bei der Nettomethode bezieht sich die prozentuale Höhe des Ausgabeaufschlags auf den Nettoanlagebetrag, also den tatsächlich in den Fonds fließenden Anteil des Zahlbetrags. Dies ist in der Regel der Rücknahmepreis des Fondsanteils.

Bei der Bruttomethode hingegen bezieht sich der prozentuale Ausgabeaufschlag auf den Bruttoanlagebetrag, also auf den höheren Ausgabepreis des Fondsanteils. Welche Methode im konkreten Fall angewandt wird, muss dem jeweiligen Fondsprospekt entnommen werden. Für der Anleger ist bei gleicher Prozentangabe die Nettomethode günstiger.

Hierzu ein Beispiel: Der zu investierende Betrag sei 1.000 Euro und der prozentuale Ausgabeaufschlag betrage 5 Prozent. Bei der Nettomethode werden davon 952,38 Euro in Fondsanteile investiert, während 47,62 Euro als Ausgabeaufschlag abgehen. Die Kontrollrechnung zeigt: 5 Prozent von 952,38 Euro sind 47,62 Euro, und in der Summe ergeben sich die bezahlten 1.000 Euro. Bei der Bruttomethode fließen hingegen lediglich 950,00 Euro in den Fonds und 50,00 Euro gehen als Ausgabeaufschlag ab. Hier lautet die Rechnung: 5 Prozent von 1.000 Euro sind 50,00 Euro. Obgleich die Bruttomethode für viele Anleger einfach nachzuvollziehen ist, ist sie aus Anlegersicht ungünstiger.

Der Fondsrechner bietet beide Berechnungsmethoden an.

Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr oder Managementgebühr ist eine prozentuale aufs Jahr bezogene Gebühr, die anhand des jeweiligen Werts der Anlage ermittelt wird und meist kontinuierlich dem Fonds entnommen wird.

Übliche Verwaltungsgebühren betragen bis etwa 2 Prozent pro Jahr. In Bezug auf die Verwaltungsgebühr kann also tatsächlich von einem jährlichen Anlageverlust gesprochen werden, der auf das gesamte Fondsvolumen anfällt, mit dem der Anleger investiert ist.

Zu beachten ist, dass die Verwaltungsgebühr meist auch dann fällig wird, wenn der Fonds im Kurs nicht steigt oder sogar Verluste erleidet.

Obwohl bei vielen Fonds derartige Verwaltungsgebühren durchaus angemessen sind, sollten diese bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Insbesondere Indexfonds bzw. ETF kommen in der Regel mit sehr niedrigen Verwaltungsgebühren aus.

Der Fondsrechner kalkuliert die Verwaltungsgebühr anhand des jeweiligen Werts der Anlage monatlich nachschüssig anteilig. Die Verwaltungsgebühr wird dabei monatlich linear, also zu einem Zwölftel des Jahresgebührenprozentsatzes, angesetzt. Die Verwaltungsgebühr reduziert somit Kurszuwachs und Erträge. Beachten Sie, dass für Kurszuwachs und Erträge eine unterjährig exponentielle Entwicklung unterstellt. Aus diesem Grunde würden sich ein Kurszuwachs und eine Verwaltungsgebühr in identischer Höhe nicht genau aufheben.

Lesen Sie weiter: Warum ist der Abzug von der Sparrate scheinbar geringer als der Ausgabeaufschlag?


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Der Fondsrechner ist speziell für Geldanlagen in Fonds konzipiert, um durch regelmäßiges Fondssparen kontinuierlich ein Vermögen aufzubauen. Der Rechner unterstellt ein unterjährig exponentielles Kapitalwachstum.

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