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Gut versorgt im Alter

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Rente, die insbesondere für Selbständige geschaffen wurde und in ihren Leistungen an die gesetzliche Rente angelehnt ist.

Die Rürup-Rente ist neben der Riester-Rente die zweite staatlich geförderte private Rente. Sie wird auch als Basisrente bezeichnet. Die Rürup-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbständige eingeführt, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, damit auch keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge haben, und auch die Riester-Rente nicht nutzen können. Namensgeber der Rürup-Rente ist der Wirtschaftsweise Prof. Bert Rürup.

Als Form einer privaten Rente funktioniert die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Man spart mittels einer Rürup-Rentenversicherung oder auch eines entsprechenden Sparplans Kapital an, und erhält dafür, genau wie bei der gesetzlichen Rente, im Alter eine lebenslange monatliche Leibrente.

Ein Kapitalwahlrecht, d.h. die Möglichkeit, sich zwischen einer Leibrente und der einmaligen Auszahlung des Gesamtkapitals zu entscheiden (wie bei klassischen privaten Rentenversicherungen und, wenn auch nur eingeschränkt, der Riester-Rente möglich) besteht bei der Rürup-Rente nicht. Die Rürup-Rente ist noch weit mehr als die gesetzliche Rentenversicherung, die etwa auch Witwen- und Waisenrenten beinhaltet, eigentlich ausschließlich als Altersvorsorge für den Rürup-Sparer selbst ausgelegt; mehr dazu unter Rürup-Verträge – Eigenschaften und Bedingungen.

Staatliche Förderung

Anders als bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zulagen. Statt dessen besteht die staatliche Förderung hier direkt aus einem Steuervorteil, mit dem Ziel, eine doppelte Besteuerung (wie sie auf klassischen privaten Renten lastet) soweit möglich zu vermeiden. Praktisch ist dies bei der Rürup-Rente folgendermaßen umgesetzt: In der Ansparphase kann ein Teil der Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dabei steigt der absetzbare Maximalbetrag seit Einführung der Rürup-Rente von Jahr zu Jahr. 2005 lag er bei 60 Prozent der Beiträge, bis 2025 sollen bis zu 100 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar sein – allerdings gedeckelt auf höchstens rund 20.000 Euro jährlich.

Die späteren Rentenzahlungen müssen ebenfalls nur anteilig versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil ist abhängig vom Startjahr des Rentenbezugs und gilt dann für die gesamte Rentenbezugsdauer. 2005 betrug er 50 Prozent. Er steigt jährlich, bis die Rentenzahlungen ab 2040 schließlich voll steuerpflichtig werden. Damit wird die Rürup-Rente, wie die gesetzliche Rente, effektiv auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt.

Sozialversicherungsbeiträge fallen bei der Rürup-Rente dagegen nur in der Ansparphase an, in der Form, dass die Sparbeiträge vom Nettoeinkommen zu zahlen sind. Die späteren Rentenzahlungen sind dann in der Regel sozialabgabenfrei. Damit sind Rürup-Renten, wiederum im Gegensatz zu klassischen privaten Renten ohne staatliche Förderung, auch nur einfach verbeitragt. Ausnahme: Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch Rürup-Rentenzahlungen verbeitragen.

Wer kann die Rürup-Rente nutzen?

Prinzipiell kann jeder die Rürup-Rente und ihre Steuervorteile nutzen – aber nicht jeder in gleichem Umfang. Am meisten können Selbständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, von der Rürup-Rente profitieren. Für sie ist sie auch die einzige Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge, und sie erhalten die vollen Steuervorteile.

Auch allen anderen Steuerpflichtigen steht die Rürup-Rente grundsätzlich offen. Wer aber gesetzlich rentenversichert ist oder eine Beamtenversorgung hat, kann die Steuerermäßigung nicht in vollem Umfang nutzen.

Lesen Sie weiter: Rürup-Verträge – Eigenschaften und Bedingungen


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