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Gut versorgt im Alter

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente leistet im Alter, bei Erwerbsminderung und Invalidität. Darüber hinaus sichert sie auch Hinterbliebene ab. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet den Versicherten verschiedene Versorgungsleistungen.

Wer bis ins hohe Alter arbeitet, erhält anschließend eine Altersrente. Um die volle Rentenhöhe zu erhalten, muss man die Regelaltersgrenze erreichen. Diese lag ursprünglich bislang bei 65 Jahren, steigt für die Jahrgänge ab 1947 jedoch schrittweise an und beträgt für alle Jahrgänge ab 1964 schließlich 67 Jahre. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss eine dauerhafte Rentenkürzung hinnehmen. Wer freiwillig länger arbeitet, erhält hingegen dauerhafte Zuschläge.

Eine Ausnahme erlaubt die Altersteilzeitregelung – hier stockt der Arbeitgeber seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf, sodass trotz früheren Rentenbeginns keine allzu großen Abschläge anfallen.

Wer gesundheitlich bedingt bereits vor der Regelaltersgrenze nicht mehr (oder nicht mehr voll) arbeiten kann, kann aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur Rehabilitation erhalten. Wenn die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, erhält der Versicherte eine Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe unterscheidet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung (voll oder teilweise) und kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Im Anschluss bekommt der Versicherte seine Altersrente, wegen der Frühverrentung allerdings mit Abschlägen.

Verstirbt der Versicherte, leistet die gesetzliche Rentenversicherung in gewissem Umfang auch an Hinterbliebene. Ehepartner erhalten, je nach Alter, eigenen Kindern und ggf. eigener Erwerbsminderung, eine Witwen- oder Witwerrente von verschiedener Höhe und Dauer. Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, erhalten eine Waisenrente. Die Ansprüche entstehen dabei aus der Versicherung des Verstorbenen, und betragen jeweils einen Teilsatz von dessen eigenen Rentenansprüchen.

Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht, kann selbst trotzdem hinzu verdienen und seine Kasse damit aufbessern. Wer vorzeitig oder wegen Erwerbsminderung in Rente geht, darf allerdings maximal 450 Euro monatlich hinzu verdienen. Darüber hinaus würde die Rente gekürzt werden. Bei der vollen Regelaltersrente gibt es hingegen keine Hinzuverdienstgrenzen.

Lesen Sie weiter: Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung


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