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Geld & Finanzen
1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent
Der Basiszins bleibt auch im zweiten Halbjahr 2017 bei beispiellos niedrigen -0,88 Prozent. Das gab die Bundesbank zum 1. Juli 2017 bekannt. Auch die Verzugszinsen sind damit weiterhin vergleichsweise günstig.
Damit liegt der Basiszins nun seit einem ganzen Jahr auf dem niedrigsten Wert seit seiner Einführung. Er wird zweimal jährlich, immer zum 1. Januar und zum 1. Juli, von der Bundesbank frisch berechnet und gilt dann für das folgende Halbjahr. Seine Höhe richtet sich nach dem Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank, wobei er genau den Änderungen (in Prozentpunkten) folgt, die der Leitzins im vergangen Halbjahr erfahren hat. In diesem Fall waren das gar keine, denn die EZB hat ihren Leitzins bereits im März 2016 auf glatte 0,00 Prozent gesenkt, und seither auch nichts mehr daran geändert. Deshalb steht auch der Basiszins seit dem zweiten Halbjahr 2016 auf seinem jetzigen Wert – und laut EZB (Juni 2017) dürfte das wohl auch noch eine ganze Weile so bleiben.
Der Basiszins dient vor allem als Ausgangswert für die Berechnung von Verzugszinsen, die ein Gläubiger verlangen kann, wenn ein Kunde seiner Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommt, also z.B. eine Rechnung nicht fristgerecht begleicht. Verzugszinsen werden dabei für jeden einzelnen Tag im Zahlungsverzug berechnet. Nach § 288 BGB liegt der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte jeweils 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Handelsgeschäfte sogar 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei einem Basiszinssatz von -0,88 Prozent beträgt der Verzugszins für Verbrauchergeschäfte im zweiten Halbjahr 2017 weiterhin 4,12 %. Der Verzugszins für Handelsgeschäfte beträgt im zweiten Halbjahr 2017 weiter 8,12 %.