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So funktioniert die Abgeltungssteuer

Fifo-Regel

First in, first out: Zuerst gekaufte Wertpapiere werden auch zuerst verkauft.

Fifo steht für "First in, first out" und beschreibt das Prinzip, dass zuerst gekaufte Güter (und damit die jeweils ältesten im Bestand) auch als erstes wieder verkauft werden. Das Fifo-Prinzip ist nicht nur im Warenhandel verbreitet, wo es dafür sorgt, dass sich der Warenbestand bei fortwährendem Ein- und Verkauf kontinuierlich erneuert.

Seit 2005 ist "First in, first out" auch das standardmäßige Verfahren beim Verkauf von Wertpapieren. Das heißt, bei Teilverkäufen identischer Wertpapiere aus einem Depot werden die zuerst gekauften Wertpapiere auch zuerst wieder verkauft. So kommt die Fifo-Regel beispielsweise zur Anwendung, wenn Aktien desselben Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und später wieder verkauft werden. Bei jedem Teilverkauf werden dann die Aktien veräußert, die bereits am längsten im Depot liegen, und dabei auch zur Steuerberechnung mit dem entsprechenden Kaufkurs berücksichtigt.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 hat die Fifo-Regel deshalb zusätzliche Bedeutung erlangt: Zuvor waren realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nach Ablauf einer Mindesthaltedauer von einem Jahr noch steuerfrei. Unter der Abgeltungssteuer sind Veräußerungsgewinne nun jedoch unabhängig von der Haltedauer grundsätzlich steuerpflichtig. Davon ausgenommen sind Wertpapiere, die noch vor 2009 gekauft wurden – für sie gilt noch die alte Regelung als Bestandsschutz. Solche Wertpapiere sind für Anleger natürlich enorm reizvoll; wer noch Wertpapiere von vor 2009 im Depot hat, möchte die in der Regel gerne halten, und wenn, dann nur ganz gezielt verkaufen.

Hier ergibt sich aber eine gewisse Problematik, denn nach der Fifo-Regel werden gerade die ältesten Wertpapiere als erstes verkauft. Wer hier nicht aufpasst, kann in die Fifo-Falle treten.

Lesen Sie weiter: Wird die Fifo-Regel zur Fifo-Falle?


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